Viele wichtige Fragen zum Arbeits- und Lernverhältnis zwischen Praktikanten und Unternehmen sind im geltenden Praktikumsgesetz (11.788/2008) nicht eindeutig geregelt. Unklarheiten bei der Einstellung von Studierenden entstehen beispielsweise, ob Praktikanten Anspruch auf Gehaltserhöhungen haben, wie Bildungsurlaub geregelt ist und ob eine Krankenversicherung obligatorisch ist. Julio Caetano, Rechtsanwalt bei Companhia de Estágios , beantwortet diese Fragen und betont, wie wichtig es ist, diese im Praktikumsvertrag detailliert zu regeln, um Sicherheit und Transparenz für beide Seiten zu gewährleisten.
Um einige der am häufigsten gestellten Fragen zu klären, erfahren Sie mehr über zehn Mythen und Fakten rund um Praktika.
1. Praktikanten können keine Erhöhung ihrer Vergütung erhalten. Mythos
In der Regel bieten Unternehmen mit gut strukturierten Praktikumsprogrammen für das erste Praktikumsjahr eine feste Vergütung an, die im Folgejahr angepasst wird. Das Gesetz sieht jedoch keine Anpassungen vor, sodass Unternehmen die Vergütung während der gesamten Praktikumsdauer beibehalten können.
Diese Entscheidung obliegt der Personalabteilung des Unternehmens, die in der Regel weiß, dass Gehaltsanpassungen ein wichtiger Faktor für die Bindung von Praktikanten sind. In der Praxis haben die meisten Verträge eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und können um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie insgesamt bis zu zwei Jahre laufen können. Im Rahmen der Verlängerung kann eine Neuverhandlung stattfinden.
Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass es auf dem Arbeitsmarkt einen Mindestlohn gibt, der proportional zu den geleisteten Arbeitsstunden ist und als Maßstab für angemessene Arbeit dient. Daher empfiehlt Caetano, dass Praktikanten mindestens diesen Betrag erhalten und ihr Stipendium jährlich angepasst wird.
2. Praktikanten erleben eine Vertragsbeendigung, keine Entlassung. Richtig.
Der Begriff „Entlassung“ impliziert eine Reihe von Verfahren, die für Arbeitnehmer nach dem brasilianischen Arbeitsrecht (CLT) üblich sind, wie beispielsweise die Einhaltung einer Kündigungsfrist und der Anspruch auf Abfindung und Arbeitslosengeld. Während eines Praktikums kann ein/e Vorgesetzte/r oder Projektleiter/in den Vertrag zwar jederzeit beenden, dies stellt jedoch eine Vertragsbeendigung dar. Auch der/die Praktikant/in kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen, wobei das Gesetz keine Kündigungsfrist vorschreibt. Zur Formalisierung der Beendigung ist ein Tätigkeitsbericht erforderlich.
3. Fernarbeit ist für Praktikanten nicht erlaubt. Mythos
Praktikanten können grundsätzlich im Homeoffice arbeiten. Es ist jedoch unerlässlich, dass diese Regelung im Praktikumsvertrag klar festgehalten wird und die obligatorische Betreuung unabhängig vom Arbeitsort weiterhin stattfindet. „Bereiche wie Verwaltung und Rechnungswesen eignen sich beispielsweise gut für die Arbeit im Homeoffice, während Branchen wie die Zivilluftfahrt und die Zahnmedizin praktische Einschränkungen für die Berufspraxis und das direkte Lernen mit sich bringen. Es empfiehlt sich daher, stets die Richtlinien der Berufsverbände zu beachten, die mitunter spezifische Statuten und Regelungen für Praktikanten in den jeweiligen Bereichen enthalten“, so der Experte.
4. Praktikanten müssen sich nicht ein- und ausstempeln. Richtig.
Dies ist ein weiterer Faktor, der im Praktikumsgesetz nicht explizit geregelt ist. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen über klare und spezifische interne Richtlinien für Praktikanten verfügen. Praktikanten müssen ihre Arbeitszeit nicht eintragen, da sie keine Angestellten des CLT, sondern Studierende in der beruflichen Entwicklung sind. Das Praktikumsgesetz legt Grundsätze und Bestimmungen fest, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und ein Verhältnis zwischen Student/Praktikant und Unternehmen zu regeln, in dem beide Seiten lernen und zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen können.
5. Praktikanten benötigen Arbeitsschutzressourcen, die ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen. Richtig.
Das Praktikumsgesetz stellt Praktikanten hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz den Arbeitnehmern gleich, die dem Arbeitsgesetzbuch unterliegen. Das bedeutet, dass das Unternehmen die dem Praktikumsbetrieb entsprechende Schutzausrüstung bereitstellen muss. Gemäß Artikel 14 des Praktikumsgesetzes trägt der Praktikumsgeber die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
6. Praktikumsverträge sind unwichtig. Mythos
Der Praktikumsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben und muss den Arbeitsplan, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie Leistungen wie eine Aufwandsentschädigung und eine Unfallversicherung detailliert regeln. Unternehmen müssen sicherstellen, dass dieses Dokument der geltenden Gesetzgebung entspricht und somit beiden Parteien Rechtssicherheit bietet. Daher liegt es in der Verantwortung der beauftragenden Unternehmen, die Entwicklung und Ausbildung der Praktikanten sowie beispielsweise die Bereitstellung von Feedback und Praktikumsberichten zu gewährleisten.
Um die Sicherheit und Effektivität von Praktikumsprogrammen zu gewährleisten, wird Unternehmen empfohlen, sich von Personalvermittlungsagenturen unterstützen zu lassen. Diese helfen bei der Verwaltung von Praktikumsverträgen und bieten wertvolle Beratung zur Gestaltung eines soliden und gesetzeskonformen Praktikumsprogramms. Mit angemessener Unterstützung können Unternehmen arbeitsrechtliche Risiken vermeiden und sicherstellen, dass die Praktikanten eine bereichernde und den Bildungszielen entsprechende Erfahrung sammeln.
7. Die Reduzierung der Arbeitszeit während der Prüfungszeit ist nicht verpflichtend. Mythos
Das Gesetz schreibt vor, dass die Arbeitsbelastung im Praktikum während der Bewertungsphase um mindestens die Hälfte reduziert werden muss, um gute Studienleistungen zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass das Unternehmen über spezifische Praktikumsrichtlinien verfügt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen praktischen Praktikumsaktivitäten und theoretischen Leistungen wie Prüfungen und Studienleistungen sicherzustellen.
Darüber hinaus kann das Unternehmen vom Praktikanten eine Bestätigung der Universität verlangen. Kurz gesagt, es ist üblich, die Arbeitszeit während Prüfungsphasen und anderen Leistungsnachweisen zu halbieren und sie letztendlich ganz zu erlassen, wenn der Praktikant dies ausreichend begründen kann.
8. Praktikanten dürfen Tätigkeiten ausüben, die nicht mit ihrem Studienfach zusammenhängen. Mythos
Unternehmen, die sich für die Einstellung von Praktikanten entscheiden, müssen sich über das Praktikumsrecht im Klaren sein und verstehen, dass der Zweck eines Praktikums darin besteht, Studenten die Möglichkeit zu geben, ihre akademische Ausbildung durch praktische Erfahrungen in ihrem Studienfach zu ergänzen.
Ein Praktikum sollte die theoretische Ausbildung ergänzen und die Entwicklung beruflicher Kompetenzen ermöglichen. Praktikanten sollten daher keine vielfältigen oder gar studienfremden Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise allgemeine Aufgaben, die nicht zu ihrem Studienfach gehören. So sollten Jura-Studierende beispielsweise keine operativen Aufgaben in einem Unternehmen oder einer Behörde übernehmen, die nicht mit ihrem Studienbereich zusammenhängen. Solche Tätigkeiten verzerren ihr Bild von ihrer Rolle und können zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein gutes Praktikumsprogramm hingegen dient dazu, Fachkräfte auszubilden, die später eingestellt werden und zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.
9. Praktikanten haben Anspruch auf die obligatorischen Sozialleistungen. Richtig.
Stipendien, Fahrtkostenzuschüsse und eine Lebensversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Selbstverständlich kann das Unternehmen weitere, nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistungen anbieten, was auch sehr üblich ist. Zu den häufig angebotenen Leistungen zählen Krankenversicherung, Essensgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Lebensmittelgutscheine, Zugang zu Weiterbildungsplattformen und Programmen wie Wellhub und Total Pass.
Diese im Vertrag festgelegten Leistungen dürfen nicht gekürzt werden und müssen bis zum Ende des Praktikums erhalten bleiben, denn in diesen Fällen hat das, was im Praktikumsvertrag festgehalten wurde, Vorrang und muss bis zum Ende seiner Gültigkeit beibehalten werden.
10. Das Praktikumsprogramm sieht keinen Standardbeitrag zur Altersvorsorge vor. Richtig.
Da Praktikanten eine Aufwandsentschädigung und kein Gehalt erhalten, sind sie nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, sie gelten nach brasilianischem Arbeitsrecht (CLT) nicht als Arbeitnehmer und müssen daher keinen prozentualen Anteil ihres Gehalts an die brasilianische Sozialversicherung (INSS) abführen.
Es ist eher ungewöhnlich, dass ein Praktikant Beiträge zur Sozialversicherung leistet, aber was nur wenige wissen, ist, dass das Gesetz es ihnen erlaubt, sich freiwillig versichern zu lassen, wenn sie dies wünschen.
Die Herausforderung besteht darin, alles selbstständig und ohne Unterstützung des Unternehmens zu organisieren. Eine Anmeldung beim INSS (Brasilianisches Nationales Institut für Soziale Sicherheit) ist erforderlich. Der Beitrag beträgt in der Regel 20 % des Mindestlohns. Praktikanten können versichert werden und haben somit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Krankengeld und Unfallleistungen. Wichtig: Für den Bezug von Mutterschaftsgeld sind mindestens zehn Beitragszahlungen erforderlich.

