AnfangNachrichtenGesetzgebungMarktplatzbetrug: Die digitale Bank ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch verursacht werden.

Marktplatzbetrug: Digitalbank ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Betrüger verursacht werden

Mit der zunehmenden Zahl von Betrügereien, die auf Marktplätzen und Banken angewandt werden, wurden rechtlich Mechanismen zur Schadensbegrenzung der beteiligten Parteien geschaffen, auch hieran ist der Verbraucher beteiligt, der beim Kauf sehr aufmerksam sein muss, weil er möglicherweise einen Betrüger bezahlt.  

Das Problem besteht darin, dass der Käufer nach Aufdeckung des Betrugs davon ausgeht, dass die Institutionen für die vollständige Rückerstattung des an den Täter gezahlten Betrags verantwortlich sind.  

Im jüngsten Fall geht es um einen Kauf, der auf der OLX-Website getätigt wurde Das Opfer hat eine Zahlung von R$ 313 geleistet Dieser Betrag wäre ein Prozentsatz berechnet und später rückgängig gemacht Nach der Zahlung schickte die falsche Begleiterin einen Link, in dem sie klickte und sah, wie das gesamte Geld vom Konto verschwand Der Betrag betrug R$ 9.106,14.

Das Opfer reichte eine Klage gegen Nubank S/A und andere ein, da sie davon ausging, dass diese für die Sicherheit der Transaktion verantwortlich sein würden. Die für den Fall zuständige Richterin Lais Helena Bresser Lang vom 4. Zivilgericht verstand, dass die Institution war der zwischen ihr und Dritten durchgeführten Operation nicht schuldig.  

Stefano Ribeiro Ferri, Spezialist für Verbraucherrecht und Anwalt, der als Verteidiger einer der Banken (MICROCASH) fungierte, in Berichten zufolge „ist es wichtig hervorzuheben, dass alle Verhandlungen ausschließlich zwischen dem Autor und Dritten ohne jegliche Einmischung von Finanzinstituten durchgeführt wurden.

Daher belegt die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht bei Banküberweisungen an Fremde das Auftreten von Fremdzufälligkeit, das heißt, es liegt keine Sicherheitsverletzung durch Banken vor, da keine Anhaltspunkte für Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder ein Versagen bei der Erbringung der Dienstleistung vorliegen “O CDC begründet nicht nur Rechte für Verbraucher, sondern erlegt auch zu beachtende Pflichten auf, wie die Sorgfaltspflicht”, stellt der Anwalt fest.  

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